Reise- und Freizeitveranstaltungen
01.01.2022
unter den Coronamaßnahmen
Die Veranstaltungen von Reise und Freizeit finden auf Grund der Coronalage unter 2G-Regeln statt: Die erforderlichen Nachweise müssen vor Beginn der Veranstaltung im Original vorgezeigt werden. Abstandsregelungen sind einzuhalten, sowie das Tragen einer geeigneten Maske ist erforderlich.Die Veranstaltungen werden gegebenenfalls eingeschränkt (Teilnehmeranzahl).
Wir danken Ihnen vielmals für das Verständnis